Beitragsordnung 01.01.2014

I J a h r e s b e i t r ä g e

A. ordentliche Mitglieder

 a) aktive Mitglieder über 26 Jahre260,00 €
 
 b) über 18 Jahre bis 26 Jahren und soweit sie sich noch95,00 €
 
 in der Ausbildung ohne Einkünfte befinden 
 c) bis zu 18 Jahren95,00 €
   
 d) Familien
von denen mindestens ein Elternteil ordentliches Mitglied ist
 
 aa) je Elternteil260,00 €
 
 bb) als erster Jugendlicher bis 18 Jahren85,00 €
 
 cc) als zweiter Jugendlicher bis 18 Jahren75,00 €
 
 dd) ab dem dritten Jugendlichen bis 18 Jahren45,00 €

B. passive Mitglieder

60,00 €

C. Ehrenmitglieder

zahlen keine Beiträge

II V e r z e h r b o n

A. ordentliche Mitglieder

 a) aktive Mitglieder 99,00 €
 
b) über 18 Jahre
 soweit sie sich noch in der Ausbildung mit Einkünften befinden 99,00 €

III F ä l l i g k e i t

1.Alle Zahlungen dieser Beitragsordnung werden per Einzug erhoben.
 
2.Die Beitragspflicht für neue Mitglieder beginnt rückwirkend für den Eintritt In der Zeit von Januar bis Juni vom Jahresbeginn an. In der anderen Zeit ab Juli.
 
 Die Jahresbeiträge sind im voraus fällig. Die Zahlung von Teilbeträgen (mtl. ,viertel- oder halbjährlich) wird beibehalten.
 
3.Die Aufnahmegebühren werden bei Eintritt fällig. Sondervereinbarungen auf Antrag.
 
4.Der Verzehrbon ist zum 01.05. eines jeden Kalenderjahres fällig. Eine Mitbenutzung von Familienangehörigen ist gestattet. Er verfällt am Ende eines jeden Jahres zugunsten der Clubgastronomie.