Beitragsordnung 01.01.2014
I J a h r e s b e i t r ä g e
A. ordentliche Mitglieder
a) aktive Mitglieder über 26 Jahre | 260,00 € | |
b) über 18 Jahre bis 26 Jahren und soweit sie sich noch | 95,00 € | |
in der Ausbildung ohne Einkünfte befinden | ||
c) bis zu 18 Jahren | 95,00 € | |
d) Familien | ||
von denen mindestens ein Elternteil ordentliches Mitglied ist | ||
aa) je Elternteil | 260,00 € | |
bb) als erster Jugendlicher bis 18 Jahren | 85,00 € | |
cc) als zweiter Jugendlicher bis 18 Jahren | 75,00 € | |
dd) ab dem dritten Jugendlichen bis 18 Jahren | 45,00 € | |
B. passive Mitglieder
60,00 €
C. Ehrenmitglieder
zahlen keine Beiträge
II V e r z e h r b o n
A. ordentliche Mitglieder
a) aktive Mitglieder | 99,00 € | ||
b) über 18 Jahre | |||
soweit sie sich noch in der Ausbildung mit Einkünften befinden | 99,00 € |
III F ä l l i g k e i t
1. | Alle Zahlungen dieser Beitragsordnung werden per Einzug erhoben. |
2. | Die Beitragspflicht für neue Mitglieder beginnt rückwirkend für den Eintritt In der Zeit von Januar bis Juni vom Jahresbeginn an. In der anderen Zeit ab Juli. |
Die Jahresbeiträge sind im voraus fällig. Die Zahlung von Teilbeträgen (mtl. ,viertel- oder halbjährlich) wird beibehalten. | |
3. | Die Aufnahmegebühren werden bei Eintritt fällig. Sondervereinbarungen auf Antrag. |
4. | Der Verzehrbon ist zum 01.05. eines jeden Kalenderjahres fällig. Eine Mitbenutzung von Familienangehörigen ist gestattet. Er verfällt am Ende eines jeden Jahres zugunsten der Clubgastronomie. |